Nachlassimmobilie vermieten & verwalten
Nicht jede Erbimmobilie muss verkauft werden. Wir erklären, was Vermieten bedeutet, was Verwaltung kostet und vermitteln unabhängig passende Experten.
Vermieten ist eine Alternative zum Verkauf, bedeutet aber Pflichten als Vermieter. Als Richtwert nennen Quellen für die Sondereigentumsverwaltung etwa 25 bis 32 Euro je Wohnung und Monat oder 3 bis 6 Prozent der Nettokaltmiete.
Vermieten oder verkaufen?
Wer eine Immobilie erbt, muss nicht verkaufen. Vermieten kann laufende Einnahmen bringen, bindet aber Zeit und Kapital und macht Sie zum Vermieter mit allen Pflichten. Eine Rendite lässt sich pauschal nicht versprechen; sie hängt von Lage, Zustand, Miete und Kosten ab. Bevor Sie sich entscheiden, sollten Sie Zustand und Wert kennen, siehe Immobilie bewerten lassen.
Was Erben als Vermieter beachten sollten
- Bestehende Mietverträge: Sie laufen in der Regel weiter, Sie treten als Vermieter ein.
- Instandhaltung: Rücklagen für Reparaturen und Modernisierung einplanen.
- Versicherung: Gebäudeversicherung und Haftpflicht prüfen, besonders bei Leerstand.
- Steuer: Mieteinnahmen sind grundsätzlich steuerpflichtig; Kosten können unter Umständen abgesetzt werden. Das klärt die Steuerberatung.
- Erbengemeinschaft: Bei mehreren Erben braucht es klare Absprachen zur Verwaltung und zur Verteilung der Einnahmen.
Verwaltung auslagern
Wer nicht selbst vermieten will, kann eine Verwaltung beauftragen. Für die Sondereigentumsverwaltung nennen Ratgeber als Richtwert etwa 25 bis 32 Euro je Einheit und Monat, bei prozentualer Vergütung etwa 3 bis 6 Prozent der Nettokaltmiete. Die Spannen unterscheiden sich je nach Anbieter und Leistung. Verwaltungskosten lassen sich nicht auf Mieter umlegen, steuerlich können sie unter Umständen als Werbungskosten berücksichtigt werden.
Wenn die Vermietung nicht passt
Zeigt sich, dass der Aufwand zu hoch ist, bleibt der Verkauf möglich, auch mit Mietern. Wie das geht, steht unter Geerbtes Haus verkaufen.
Unterlagen und erste Schritte
- Mietverträge, Mieterliste und Kautionen sichten
- Nebenkostenabrechnungen der letzten Jahre prüfen
- Zustand der Wohnungen und des Gebäudes dokumentieren
- Mieter über den Wechsel auf Vermieterseite informieren und neue Kontodaten mitteilen
- Versicherungen und laufende Verträge für das Gebäude prüfen
Stehen größere Instandhaltungen an, etwa am Dach oder an der Heizung, sollten Sie die Kosten kennen, bevor Sie sich für das Vermieten entscheiden. Auch das spricht für ein Gutachten oder einen Blick des Verwalters auf den Zustand.
Häufige Fragen
Was passiert mit einem bestehenden Mietvertrag nach dem Erbfall?
Bestehende Mietverhältnisse laufen in der Regel weiter. Die Erben treten in die Vermieterstellung ein und übernehmen Rechte und Pflichten, auch die Kaution. Details prüft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt.
Was kostet eine Mietverwaltung?
Als Richtwert nennen Ratgeber für die Sondereigentumsverwaltung etwa 25 bis 32 Euro je Einheit und Monat oder 3 bis 6 Prozent der Nettokaltmiete. Jede Verwaltung kalkuliert selbst; holen Sie mehrere Angebote ein.
Jetzt bis zu 5 Angebote vergleichen
Kostenlos, unverbindlich und in 2 Minuten – von geprüften Erbimmobilien-Expertenn aus Ihrer Region.
Angebote anfordern →