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Nach dem Erbfall: Ablauf & Checkliste für Erben einer Immobilie

Ein Erbfall bringt viel auf einmal. Diese Übersicht ordnet die Schritte und nennt die Fristen, die Sie im Blick behalten sollten.

Kurz erklärt

Nach einem Erbfall zählen zuerst Sicherung, Erbnachweis und Fristen. Die Ausschlagungsfrist beträgt in der Regel sechs Wochen ab Kenntnis, die Anzeige beim Finanzamt ist binnen drei Monaten fällig. Prüfen Sie die aktuelle Rechtslage bei Notar, Nachlassgericht oder Steuerberatung.

Die ersten Wochen

  1. Sterbeurkunde besorgen und die nötigen Stellen informieren.
  2. Testament oder Erbvertrag unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern. Das Gericht eröffnet die Verfügung.
  3. Ausschlagung prüfen: Die Frist beträgt in der Regel sechs Wochen ab Kenntnis, bei Auslandsbezug sechs Monate. Bei Überschuldung des Nachlasses kann die Ausschlagung sinnvoll sein; das klärt ein Fachanwalt oder Notariat.
  4. Immobilie sichern: Schlösser, Heizung im Winter, Wasser, Post, Versicherungen prüfen. Leerstehende Gebäude brauchen besonderen Blick auf den Versicherungsschutz.

Erbnachweis, Bestandsaufnahme und Behörden

  1. Erbnachweis: notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift oder Erbschein beim Nachlassgericht. Für den Erbschein fallen Gebühren nach dem Nachlasswert an.
  2. Unterlagen sammeln: Grundbuchauszug, Grundschulden, Mietverträge, Versicherungen, Energieausweis, Pläne.
  3. Finanzamt: Der Erwerb ist binnen drei Monaten nach Kenntnis schriftlich anzuzeigen.
  4. Grundbuch berichtigen: Der Antrag der Erben bleibt gebührenfrei, wenn er innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall beim Grundbuchamt eingeht.

Entscheiden, was mit der Immobilie geschieht

Erst wenn Eigentum, Schulden und Wert klar sind, lässt sich entscheiden: verkaufen, vermieten oder selbst nutzen. Bei mehreren Erben hilft der Überblick unter Erbengemeinschaft & Immobilie. Bei Räumungsbedarf unterstützt unser Schwesterportal haushaltsaufloesung-gurus.de.

Was nicht sofort entschieden werden muss

Vieles darf warten: ob Sie verkaufen, vermieten oder behalten, wie Sie den Hausrat aufteilen, ob Sie ein Gutachten brauchen. Gleichzeitig laufen einige Fristen von Beginn an. Notieren Sie sich deshalb zuerst die Daten, nicht die Entscheidungen.

Wer wobei hilft

Diese Liste ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Fristen und Zuständigkeiten hängen vom Einzelfall ab.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit, ein Erbe auszuschlagen?

In der Regel sechs Wochen ab Kenntnis vom Anfall und Grund der Berufung, bei Auslandsbezug sechs Monate (§ 1944 BGB). Die Erklärung muss innerhalb der Frist beim Nachlassgericht eingehen.

Muss ich dem Finanzamt den Erwerb melden?

Ein Erwerb von Todes wegen ist dem Finanzamt grundsätzlich binnen drei Monaten nach Kenntnis vom Anfall schriftlich anzuzeigen (§ 30 ErbStG). Ob im Einzelfall Besonderheiten gelten, klärt die Steuerberatung.

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