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Geerbtes Haus verkaufen: Ablauf, Makler & Stolpersteine

Ein Verkauf aus dem Erbe braucht Klarheit über Eigentum, Wert und Zeitplan. Wir ordnen die Schritte und vermitteln unabhängig Kontakte zu Maklern, Gutachtern und Nachlass-Experten.

Kurz erklärt

Beim Verkauf einer geerbten Immobilie müssen zuerst Erbnachweis, Wert und Entscheidungsbefugnis geklärt sein. Danach können Sie mit oder ohne Makler verkaufen. Als Richtwert nennen Quellen für die Maklerprovision häufig 3,57 Prozent je Seite inklusive Mehrwertsteuer, regional unterschiedlich.

Zuerst klären: Wer darf verkaufen?

Nach dem Erbfall gehört die Immobilie den Erben, auch wenn im Grundbuch noch die verstorbene Person steht. Verkaufen kann, wer sich als Erbe ausweisen kann. Das Grundbuchamt verlangt dafür meist einen Erbschein oder ein notarielles Testament samt Eröffnungsniederschrift. Mehrere Erben entscheiden gemeinsam und unterschreiben gemeinsam. Für die Eintragung der Erben im Grundbuch fällt nach den Gebührenvorschriften keine Gebühr an, wenn der Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall beim Grundbuchamt eingeht.

Den Wert kennen, bevor ein Preis im Raum steht

Mehr dazu auf der Seite Immobilie im Erbe bewerten lassen oder bei unserem Schwesterportal immobilienbewertung-gurus.de.

Mit oder ohne Makler?

Ein Makler übernimmt Exposé, Besichtigungen und Verhandlung, kostet aber Provision. Beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher gilt seit dem 23. Dezember 2020: Die Verkäuferseite trägt mindestens die Hälfte der Provision, der Maklervertrag braucht Textform (§§ 656a bis 656d BGB). Häufig genannt werden 3,57 Prozent je Seite inklusive Mehrwertsteuer, regional und im Einzelfall abweichend. Beim privaten Verkauf sparen Sie die Provision, tragen aber Aufwand und Haftung selbst.

Typischer Ablauf

  1. Erbnachweis besorgen und Eigentum im Grundbuch berichtigen lassen
  2. Unterlagen sammeln: Grundbuchauszug, Grundrisse, Energieausweis, Mietverträge
  3. Wert ermitteln und Verkaufsweg wählen
  4. Immobilie bei Bedarf räumen und instand setzen
  5. Interessenten prüfen, Kaufvertrag beim Notar beurkunden
  6. Erlös unter den Erben aufteilen

Häufige Stolpersteine

Häufige Fragen

Darf ich ein geerbtes Haus sofort verkaufen?

Verkaufen kann, wer als Erbe nachweisen kann, dass ihm die Immobilie gehört. Dafür verlangt das Grundbuchamt meist einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift. Bei mehreren Erben müssen alle zustimmen.

Wer zahlt die Maklerprovision beim Verkauf?

Beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher gilt seit dem 23. Dezember 2020 eine Teilungsregel: Die Verkäuferseite trägt mindestens die Hälfte, der Vertrag braucht Textform. Für andere Objekte können die Parteien frei vereinbaren.

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